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Beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden sind die „Brot-und-Butter“-Dokumente im täglichen Leben. Egal ob Sie gerade nach Deutschland gezogen sind, heiraten möchten oder Nachwuchs erwarten – ohne beglaubigte Übersetzung dieser Urkunden geht bei deutschen Behörden oft nichts.

Geburtsurkunde (Akt urodzenia)

Die Geburtsurkunde ist unverzichtbar für fast alle behördlichen Angelegenheiten. Sie wird für die Beantragung von Elterngeld und Kindergeld benötigt und ist die Grundlage für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes beim Bürgeramt.

Heiratsurkunde (Akt małżeństwa)

Wenn Sie heiraten oder Ihre Steuerklasse ändern möchten, ist eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde Pflicht. Auch für die Mitversicherung des Partners in der gesetzlichen Krankenkasse oder bei Namensänderungen wird dieses Dokument verlangt.

Scheidungsurteil (Wyrok rozwodowy)

Ein Scheidungsurteil ist oft umfangreich, aber zwingend notwendig, wenn Sie in Deutschland erneut heiraten möchten. Es dient als Nachweis, dass keine bestehende Ehe mehr vorliegt.

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden? Kontaktieren Sie mich!
Dolmetscherin & Übersetzerin Deutsch–Polnisch | Mia Froitzheim